Technik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Während andere Technologien uns ununterbrochen beschäftigen, so ist die Brandschutztechnik jene, von der wir hoffen, dass wir sie nie brauchen. Die Praxis lehrt uns jedoch, dass es in unserem komplexen Leben jederzeit zu einem Brand kommen kann und auch passiert.

Vielfach sehen wir aus dem Augenwinkel Feuerlöscher, Wandhydranten und die Notbeleuchtung noch – zahlreiche Brandschutztechnik ist oft im verborgenen.
Brandmeldezentralen, Entrauchungssysteme, Steigleitungen und vieles mehr muss jederzeit einsatzbereit gehalten werden, um uns rechtzeitig zu warnen und auch der Feuerwehr gute Chancen auf einen erfolgreichen Einsatz zu geben.

Der Versuch der Verpflichtung zu entgehen diese lebensrettenden Systeme in Stand zu halten, bringt Menschenleben in unnötige Gefahr.

Wir bieten zahlreiche Wartungen für die unterschiedlichsten Brandschutzanlagen aus einer Hand an und beraten Sie gerne auch bei geplanten Umbauten, sowie dabei Altanlagen auf den Stand der Technik zu bringen.

RAUCHWARNMELDER – Die Lebensretter

Dass Rauchwarnmelder in der Wohnung oder im Eigenheim eine Selbstverständlichkeit sein sollten ist längst kein Geheimnis. Daher haben wir uns entschlossen, den Testsieger von Stiftung Warentest zu wählen.

Die Gefahrensituation eines Brandes wird meist unterschätzt 

  • 1/3 aller Brände, in denen Menschen sterben, entstehen nachts zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr – wenn Sie schlafen.
  • 75% aller Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch den Rauch.
  • Da der Geruchssinn des Menschen während des Schlafes “ausgeschaltet” ist, kann der Rauch, der einen erhöhten CO-Gehalt (Kohlenmonoxid) enthält, nicht wahrgenommen werden. Kohlenmonoxid behindert die Sauerstoffaufnahme im Blut. Es kommt zur Bewusstlosigkeit und führt zum Erstickungstod des Opfers.

Daher empfehlen wir die Kombination Rauchmelder + Löschhilfe oder tragbarer Feuerlöscher. Denn ein Brand der früh erkannt wird lässt sich in der Entstehung am leichtesten Löschen. Ein Brand der nicht oder spät erkannt wird, führt meist zu einem sehr teuren oder gar tragischen Ende.

Rauch- und Wärmeabzuganlagen

Diese werden in verschiedenen Richtlinien nach Ihrer Bauart beschrieben.

TRVB S 125 – Rauch- und Wärmeabzuganlagen

Diese TRVB beschreibt seit 1997 (letzte Ausgabe) alle Rauch- und Wärmeabzuganlagen –
derzeit in Überarbeitung durch den TRVB-Arbeitskreis!

Prüffristen:

  • Rauch- und Wärmeabzuganlagen: jährliche Wartung gemäß TRVB S 125 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma).
  • Eigenkontrolle: Monatlich Kontrolle der Notstromversorgung.
  • Vierteljährlich Funktionsprobe.
  • Führung eines Kontrollbuches

TRVB S 111 – Rauchabzuganlagen für Stiegenhäuser

Diese TRVB beschreibt seit 2004 jene „klassischen“ Abzuganlagen, welche in Stiegenhäusern eingebaut sind. Diese bestehen im Normalfall aus der (oder mehreren) Abzugklappe(n) an der höchsten Stelle im Stiegenhaus, den el. Antriebsmotor, 2 Auslöseeinheiten ( eine im EG beim Angriffsweg der Feuerwehr, eine am letzten Podest, wo Wohneinheiten situiert sind ) sowie der Batteriegepufferten Zentraleneinheit. Ergänzend ist ein Rauchmelder an oberster Stelle vorgesehen, der die Anlage automatisch öffnet.

Prüffristen:

  • Rauchabzuganlagen für Stiegenhäusern: 2-jährliche Wartung gemäß TRVB S 111 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Jedoch sind die Herstellervorschriften zu beachten, welche alle eine jährliche Wartung vorschreiben!
  • Eigenkontrolle/Funktionskontrolle alle 3 Monate durch eine betraute Person oder BSB.
  • Führung eines Kontrollbuches.

Wartung von RWA

Wir warten alle RWA-Anlagen sämtlicher Hersteller. Alle unsere Techniker sind von den einzelnen Herstellern zertifizierte Sachkundige. Gerne erstellen wir auch für Ihr Obkjekt ein kostenloses Wartungsangebot.

Feuerlöscher – Erste Löschhilfe

Als erste Löschhilfe wird die Brandbekämpfung vor dem Eintreffen der Feuerwehr bezeichnet. Diese wird meistens mit Kleinlöschgeräten, also herkömmlichen Handfeuerlöschern durchgeführt.

Um einen Klein- oder Entstehungsbrand erfolgreich selbst bekämpfen zu können, gilt es ein paar Regeln zu beachten:

• Greife das Feuer immer in Windrichtung an!
• Lösche großflächige Brände von vorne nach hinten!
• Lösche Tropf- oder Fließbrände von oben nach unten!
• Setze wenn vorhanden mehrere Feuerlöscher mit mehreren Personen gleichzeitig ein!

Die gebrauchten Feuerlöscher müssen natürlich nach jeder Verwendung kontrolliert und neu gefüllt werden.
Tragbare Feuerlöscher fallen unter die Druckgeräteverordnung ( DGVO ) sowie die Arbeitsstättenverordnung (AstV) §§ 13 und 42. Sie sind alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu überprüfen. Die Überprüfung ist nach ÖNORM F 1053 durchzuführen.
Alle unsere Prüfer sind gem. ON 1053 zertifiziert und sind berechtigt an den geprüften Feuerlöschern die Pentagrammplakette anzubringen. Das ist für den Kunden die Garantie, dass mit höchster Sorgfalt und nach den Herstellerrichtlinien geprüft wird.
Diese Leistungen werden gemeinsam mit unserem ISO 9001 zertifizierten Fachpartner angeboten.

Feuerlöscherklassen

Jedem Feuer der richtige Feuerlöscher! Unterschiedliche Materialien verlangen auch unterschiedliche Löschmittel. Was darf ich mit welchem Feuerlöscher? Welcher ist nun der Richtige? Hier werden die einzelnen Brandklassen erklärt und die richtigen Feuerlöscher dazu vorgestellt:

Feste Stoffe

Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC Pulver
Zum Löschen von festen Stoffen, wie zum Beispiel Kohle, Holz & Textilien.

 

Flüssige oder flüssigwerdene Stoffe

Löschmittel: Schaum, ABC Pulver, CO2 Löscher
Zum Löschen von flüssigen oder flüssigwerdenden Stoffen, wie zum Beispiel Benzin, Kunststoffe & Harz.

Gasförmige Stoffe

Löschmittel: ABC Pulver, CO2 Löscher
Zum Löschen von gasförmigen Stoffen, wie zum Beispiel Propangas, Acetylen & Butan.
Gasbrände erst löschen, wenn die Zufuhr unterbunden ist, ansonsten strömt das Gas unsichtbar aus.

Metalle

Löschmittel: Metallbrandpulver, trockener Sand
Zum Löschen von Metallen, wie zum Beispiel Aluminium, Natrium & Legierungen.
Metallbrände niemals mit Wasser löschen.

Fette

Löschmittel: Fettbrandlöscher
Zum Löschen von Fettbränden, wie zum Beispiel Speiseöl.
Fettbrände niemals mit Wasser löschen.

Steigleitungen und Wandhydranten

Ortsfeste Löschwasseranlagen – nass und trocken

Wandhydranten, Löschwasseranlagen und Steigleitungen dienen zur Unterstützung der Feuerwehr und erhöhen die Effizienz des Löschangriffes, da keine langen Zubringerleitungen aufgebaut werden müssen.
Sie sind somit Einrichtungen der ersten und erweiterten Löschhilfe.

  • Steigleitung Trocken und Nass
  • Wandhydranten

Steigleitung Trocken

Trockene Löschwasseranlagen dienen ausschließlich der Feuerwehr, über ein im Gebäude gleichmäßig verteiltes Netz an Schlauchanschlüssen verfügen zu können. Gemäß TRFVB F 128, EN 671 und ÖBFV-RL VB-01 sind Wandhydranten, Steigleitungen und Löschwasserentnahmestellen periodisch (viertel-/jährlich) von einer unterwiesenen Person zu kontrollieren bzw. von einer Fachfirma zu warten.

Langjährige Erfahrung unserer geprüften Sachkundigen gewährleistet die Einsatzbereitschft dieser wichtigen Anlagen. Gerne stellen wir auch für Ihre Anlage ein Wartungsangebot.

Der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der Steigleitungen hat durch ein Prüfprotokoll gemäß Anhang B der TRVB S 128, Ausgabe 2012 über die Abschlussprüfung der Löschwasseranlage durch eine Person (abnehmende Stelle) zu erfolgen, welche über die erforderliche Fachkenntnis, Prüfpraxis sowie die erforderlichen Messgeräte verfügt.

Periodische Überprüfungen

Gemäß TRVB F 128, EN 671 und ÖBFV-RL VB-01 sind Wandhydranten, Steigleitungen und Löschwasserentnahmestellen periodisch (vierteljährlich) von einer unterwiesenen Person ( z.B. Brandschutzbeauftragter ) zu kontrollieren.
Einmal jährlich sind Steigleitungen und Wandhydranten mit ihren Schlauchanschlusssystemen durch eine Fachkundige Stelle zu prüfen.
Über die Prüfung ist ein Befund zu erstellen.
Alle 4 Jahre sind die Steigleitungen auf Dichtheit durch einen gewerberechtlich befugten Fachbetrieb zu prüfen. Ein Prüfprotokoll ist zu erstellen.

Wandhydranten zählen zu den Einrichtungen der ersten und erweiterten Löschhilfe. An den Anschlussstellen steht permanent Wasser zur Verfügung und diese ist daher sofort einsatzbereit. Die Wandhydranten können sowohl von unterwiesenen Personen als erste Löschhilfe benutzt werden als auch erforderlichenfalls von der Feuerwehr.
Für die periodischen Überprüfungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Steigleitungen.

Licht, das Leben retten kann

Eine Notbeleuchtung dient dazu, dass sich Personen z.B. bei einem Stromausfall im Gebäude orientieren können. Die schnelle Orientierung ist nötig, um es sicher und rasch verlassen zu können. Sie verfügt über eine eigene Stromversorgung und funktioniert auch bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes.

Notbeleuchtungsanlagen müssen lt. Elektrotechnikgesetz (ETG §3 Abs.1,2) einmal jährlich überprüft werden.
Die dazu gehörige ÖVE/ÖNORM E 8002 ist darin als verbindlich erklärt.
Für Betriebe gilt zusätzlich das Arbeitsstättenverordnung (AStV. BGBl. II Nr. 368/1998)
Auf Verlangen des Arbeitsinspektors sind die Überprüfungsbefunde sowie die Unterlagen über die regelmäßigen Funktionseigenkontrollen vorzulegen.

Viele Notbeleuchtungsanlagen sind leider nicht überprüft, im Ernstfall mit tragischen Folgen.
Oftmals in Garagen und Stiegenhäuser eingebaut sind die Akkus längst leer und die Anlage funktionsuntüchtig. Die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter dadurch gefährdet.

Wir führen die Überprüfung und Wartung für sämtliche Notbeleuchtungen gem. ÖVE/ÖNORM E 8002 und TRVB 102 durch:

  • Zentralbatterieanlagen
  • Gruppenbatterieanlagen
  • Einzelbatterieanlagen

Die Überprüfung ihrer Notbeleuchtungen umfasst:

  • Prüfbericht gem. ÖVE/ÖNORM E 8002 ausstellen.
  • Prüfplakette.
  • Überprüfung auf Beschädigung, Befestigung und Verschmutzung; ggf. reinigen.
  • Testlauf mind. 1 Stunde ( je nach Akkutype ), alle Akkus müssen mindestens eine Leuchtdauer von 66% ihrer Kapazität aufweisen.
  • Defekte Akkus oder Notleuchten werden erneuert.
  • Erneuern von defekten Leuchtmitteln

Viele errichtete Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Gesetzen und Bestimmungen. Oder die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungsstärke wird nicht errreicht.
Wir führen mit hochempfindlichen, geprüften Messgeräten, Anlagenüberprüfungen durch.

Auch für Elektrofirmen, welche die erforderlichen Messgeräte nicht besitzen und ein Messprotokoll benötigen.

Brandschutztüren und Brandschutzabschlüsse

Brandschutztüren und -tore sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen auf:

  • Ungehinderter Zugang
  • Freihaltung des Schwenk- und Schließbereiches
  • Nicht verkeilt oder verboten offengehalten
  • Türblatt unbeschädigt
  • Selbstschließvorrichtung in Ordnung

Feststellanlagen für Brandschutztüren und Brandschutztore

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
  • Feststelleinrichtung, z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
  • mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).

Vielfach sind Objekte ausgerüstet mit Brandschutztüren mit integriertem Rauchmelder, welche ebenfalls jährlich nach TRVB B 148 – Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse- geprüft werden müssen!

Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen

Feststellanlagen sind lt. Arbeitstättenverordnung (AStV) in regelmäßigen Abständen vom Betreiber eigenverantwortlich ( wöchentlich, monatlich…) zu kontrollieren und gem. TRFB 148 einmal jährlich durch eine Fachfirma zu warten.
Die Prüfung umfasst:

  • Torblatt auf mech. Beschädigung prüfen ( Tore )
  • Trag- und Schlaffseile auf Beschädigung und Seilbruch prüfen ( Tore )
  • Schließkraft entsprechend der Türbreite einstellen ( BS-Türen )
  • Endschlag aktivieren bei schwergängiger Schlossfalle ( BS-Türen )
  • Funktion Schließfolgeregelung prüfen
  • Elektrische und mechanische Anlagenteile auf Funktion und Zustand prüfen
  • Sicherheitseinrichtungen prüfen
  • Brandmelder prüfen mit Prüfgas
  • Eintrag in das Prüfbuch bzw. Prüfbericht ausstellen

Wir warten auch Ihre Brandschutzabschlüsse, Türen und Tore !

Übersicht Prüffristen

Die wichtigsten Überprüfungstermine und -fristen für brandschutztechnische Einrichtungen auf einen Blick:
Sämtliche Sicherheitseinrichtungen sind gesetzlich einer periodischen Überprüfungen zu unterziehen. Die Überprüfungsfristen sind in verschiedenen EN und ÖNORMEN sowie in verschiedenen Richtlinien geregelt. Hier ist ein Auszug aus den am meisten vorkommenden Einrichtungen im vorbeugenden Brandschutz mit den normativen Hinweis.
Folgende Überprüfungstermine sind einzuhalten und laufend zu kontrollieren:

Alle 2 Jahre gem. ÖNORM F 1053 und EN-2 durch einen befugten Sachkundigen.
In der TRVB F 124 sind genaue Auflistungen zu finden, wo, welche und wie viele Feuerlöscher bereitgehalten werden müssen.

jährlich periodische Überprüfung gemäß Pkt. 7.2 der TRVB F 128; alle 4 Jahre periodische Dichtheitsprüfung von einer hierzu befugten Stelle.

jährlich periodische Überprüfung gemäß Pkt. 8.2 der TRVB F 128; alle 4 Jahre Überprüfung von einer hierzu befugten Stelle.

jährliche Überprüfung gemäß ÖNORM EN 671-3:2000,
bzw. Pkt. 8.2 der TRVB F 128; alle 4 (5) Jahre Überprüfung von einer hierzu befugten Stelle (Fachfirma).

jährliche Wartung gemäß TRVB S 125 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Eigenkontrolle: Monatlich Kontrolle der Notstromversorgung. Vierteljährlich Funktionsprobe. Führung eines Kontrollbuches

2-jährliche Wartung gemäß TRVB S 111 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Jedoch sind die Herstellervorschriften zu beachten, welche alle eine jährliche Wartung vorschreiben!
Eigenkontrolle/Funktionskontrolle alle 3 Monate durch eine betraute Person oder BSB.
Führung eines Kontrollbuches.

jährliche Wartung gemäß ÖNORM F 3070 durch einen befugten Fachkundigen. Alle 2 Jahre Revision durch eine hierfür staatlich akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle. Führen eines Brandschutzbuches

jährliche Wartung gemäß TRVB S 151 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Alle 2 Jahre Revision durch eine hierfür staatlich akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle.

monatliche Funktionskontrolle durch eine befugte Fachkundige Person (z.B BSB), jährliche Wartung durch eine Fachfirma. Alle 2 Jahre Revision durch eine hierfür staatlich akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle. Es gilt die TRVB S 112. Führung eines Kontrollbuches.

monatliche Überprüfung gemäß Pkt. 5.2 der TRVB B 148 durch eine hierfür ausgebildete Person (z.B. BSB)

Monatliche Funktionskontrolle und jährliche Überprüfung durch einen hierfür befugten Fachkundigen (Fachfirma).

Monatliche Funktionskontrolle und jährliche Überprüfung gemäß
ÖVE/ÖNORM EN 8002 durch einen hierfür befugten Fachkundigen (Fachfirma).

Die Errichtung und auch die Prüfintervalle für Blitzschutzanlagen können durch mehrere und leider auch oftmals unterschiedliche Rechtsvorschriften festgelegt werden, wie hier nur beispielhaft angeführt – der jeweiligen länderspezifischen Bauordnung, der Gewerbeordnung, den OIB-Richtlinien, dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz oder diversen elektrotechnischen Vorschriften wie z.B. der Elektroschutzverordnung (ESV). Dabei sollte man immer das kürzeste Prüfintervall beachten.

In der ÖVE/Ö-Norm EN 62305-3 Beiblatt 2 werden folgende maximale Prüfintervalle (hier wieder nur auszugsweise angeführt) für eine Blitzschutzanlage angegeben:

Gewerbe – für Büro- und für Lagerbereiche 3 Jahre

Landwirtschaft – Wohn- und Betriebsgebäude 5 Jahre

Wohnobjekte – bis 2 Wohneinheiten 10 Jahre

Wohnobjekte – mit mehr als 2 Wohneinheiten 5 Jahre

Wohnobjekte – mit einer Gesamthöhe von über 28 m 3 Jahre

Falls Sie noch weitere Fragen haben,

können Sie uns gern kontaktieren.

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