Die Aufgaben und Pflicht des Aufzugswärters (Hebeanlagenwärters) ist für einen ordnungsgemäßen Betriebes der Aufzüge zu sorgen:
- Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrolle des Aufzuges um die Funktionssicherheit der Notrufeinrichtung, Fahrkorbbeleuchtung, Bündigstellung des Fahrkorbes, Beschädigungen, etc. sicherzustellen (siehe unten)
- etwaige Mängel zu melden
- Bei Sicherheitsmängeln kann eine Außerbetriebsetzung des Aufzuges durch den Aufzugswärter erforderlich sein. Der Betreiber und die Wartungsfirma sind umgehend in diesem Fall zu informieren.
Die Pflichten von Aufzugswärtern und Hebeanlagenwärtern sind in Landesgesetzen & Verordnungen festgelegt.

